Wissenschaftsrat re-akkreditiert KLU – große Anerkennung für Forschungs- und Studienbedingungen
Der Wissenschaftsrat hat die KLU für zehn Jahre re-akkreditiert – und sieht nach Ablauf dieser Frist keine Notwendigkeit für eine erneute Überprüfung. Mit diesem großen Vertrauensbeweis, der nur in seltenen Fällen gewährt wird, findet der mehrjährige Akkreditierungsprozess durch den Wissenschaftsrat einen sehr guten Abschluss.
Eine Expertenkommission hatte sich im November 2022 von den Bedingungen an der KLU auch vor Ort überzeugt.
„Die zehnjährige Re-Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat zeigt einmal mehr: Ein Studium an der KLU lohnt sich. Wir bieten den Führungskräften von morgen einen staatlich anerkannten Abschluss mit allen Vorzügen einer dynamischen und privaten Hochschule mit Weltklasse-Forschung und -Lehre“, sagt der Geschäftsführende Stiftungsrat der Kühne-Stiftung und Aufsichtsratsvorsitzender der KLU, Dr. Jörg Dräger.
Hochschul-Präsident Prof. Dr. Andreas Kaplan sieht die externe Überprüfung durch den Wissenschaftsrat als wertvolle Hilfestellung und Motivator zur stetigen Weiterentwicklung: „Für unsere Studierenden und Studieninteressierte ist sie zusätzlich ein vertrauenswürdiges, externes Gütesiegel. Wir freuen uns sehr über die erneute Akkreditierung. Ich danke allen Beteiligten für Ihre hervorragende Arbeit. Besonders auch der Kühne-Stiftung, und insbesondere unserem Stifter Klaus-Michael Kühne für die umfassende Förderung, die uns fantastische Rahmenbedingungen ermöglicht, und der Wissenschaftsbehörde Hamburg für die intensive Begleitung des Verfahrens, die dieses herausragende Ergebnis für den Wissenschaftsstandort Hamburg ermöglicht hat.“
Ausgezeichnete Rahmenbedingungen für Forschung und Lehre
Das Gutachten des Wissenschaftsrats hebt besonders die Arbeit der KLU in Lehre und Forschung hervor. Neben der fachlichen Exzellenz der KLU-Fakultät in der Forschung biete die Hochschule ihren Studierenden einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Professor*innen in der Lehre sowie ein ausgezeichnetes Betreuungsverhältnis. Seit 2017 hat die KLU das Promotionsrecht und vergibt eigene Doktortitel. Das Promotionsrecht wird ebenfalls um zehn Jahre verlängert, erst dann erfolgt eine erneute Überprüfung. Auch hier habe die Hochschule ausgezeichnete Rahmenbedingungen für die wissenschaftliche Qualifikation und Vernetzung der Doktorand*innen geschaffen.
Hintergrund: Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat
In Deutschland muss jede nichtstaatliche Hochschule mindestens einmal ein institutionelles Akkreditierungsverfahren durch den Wissenschaftsrat erfolgreich durchlaufen. Als externes Verfahren der Qualitätssicherung soll die institutionelle Akkreditierung überprüfen, ob eine nichtstaatliche Hochschule in der Lage ist, Leistungen in Lehre und Forschung zu erbringen, die anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben entsprechen und die notwendigen finanziellen und strukturellen Voraussetzungen gegeben sind. Die institutionelle Akkreditierung zielt auf die Sicherung der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit einer privaten Hochschule einschließlich ihres eigenen Systems der Qualitätskontrolle ab. Sie dient dem Schutz der Studierenden sowie der Wirtschaft und öffentlichen Institutionen als künftige Arbeitgeber der Absolventinnen und Absolventen.
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